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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nadja Biegler Fotografie, Curly Art

Trierer Straße 79, 56826 Lutzerath

(Stand: Oktober 2021)

 

I.     Geltung

1.    Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2.    Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.

3.    Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.

4.    Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

5.    „Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

 

II.    Auftragsproduktionen

1.    Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Fotografin anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2.    Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung werden die Lichtbilder nach ihrer Herstellung durch die Fotografin dem Kunden in einer Online-Galerie mit Wasserzeichen zur Verfügung gestellt (Vorauswahl), in welcher sich der Kunde die entsprechenden Lichtbilder verbindlich auswählen kann. Die Auswahl der eingestellten Lichtbilder erfolgt allein durch die Fotografin. Nach Auswahl der Lichtbilder durch den Kunden, werden diese nach finaler Bearbeitung durch die Fotografin dem Kunden zum Download im Dateiformat JPEG zur Verfügung gestellt (in Farbe, auf Wunsch in schwarz-weiß).

3.    Der Kunde erhält vor Freischaltung der Online-Galerie nochmals Gelegenheit die Lichtbilder auf Mängel zu überprüfen. Nach Freischaltung der Online-Galerie werden Änderungswünsche des Kunden zusätzlich berechnet. Mit Freischaltung der Online-Galerie gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

4.    Für die Qualität der durch den Kunden nach erfolgtem Download herbeigeführten Abzüge (Drucke etc.) übernimmt die Fotografin keine Haftung.

 

III.   Nutzungsrechte

1.    Das Urheberrecht an den Lichtbildern steht immer der Fotografin nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.    Die von der Fotografin hergestellte Werke sind nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. Eine nachträgliche Bearbeitung der Lichtbilder durch den Kunden ist nicht zulässig.

3.    Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht an den Lichtbildern. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Kunde als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken, die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.

4.    Jede über Ziffer 2. hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin.

5.    Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

6.    Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

7.    Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt die Fotografin berechtigt, die Lichtbilder im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. (z.B. Webseite, Blogs, Facebook, Instagram, etc.) sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Lichtbildern von Personen wird die Fotografin vor der vorg. Verwendung die Einwilligung der betroffenen Person einholen.

8     Die Rohdaten (RAW) verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Kunden erfolgt grundsätzlich nicht. Die Fotografin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die digitalen Dateien zu speichern.

 

 

IV.   Honorare

1.    Für die Herstellung der Lichtbilder gilt das vereinbarte Honorar. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des vereinbarten Honorars, mindestens jedoch 50,00 Euro fällig. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbe­halten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zuge­henden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

2.    Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. III. 2 abgegolten.

3.    Ist die Fotografin für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser von dem Kunden abgesagt, so behält die Fotografin den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen der Fotografin und um den Betrag, den die Fotografin mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.

5.    Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

 

V.    Haftung

1.   

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Ver­tragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.     Kann die Fotografin auf Grund besonderer Umstände, wie bspw. plötzliche Erkrankung, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) einen vereinbarten Fototermin nicht wahrnehmen, ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

3.     Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

VI.   Vertragsstrafe, Schadensersatz

1.    Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2.    Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

 

VII. Datenschutz

       Die der Fotografin mitgeteilten Daten des Kunden werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VIII. Allgemeines

1.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2.    Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.    Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4.    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

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